Unser Schutzkonzept

1. Einleitung

Auf Grund gesetzlich auferlegter Pflichten haben wir folgendes Schutzkonzept entwickelt.

An dem Konzept war das Gesamte Leitungsteam der Peiner Polarsterne beteiligt.
Die nächste Überprüfung des Schutzkonzepts findet im November 2023 statt.

2. Schutzkonzept

2.1. Der Name des Stammes lautet:

Peiner Polarsterne  

2.2. Unsere Zugehörigkeit?

Landkreis Peine
Niedersachsen - CPA Nord  

2.3. Für welchen Bereich wird das Schutzkonzept erstellt?

CPA Peine

2.4. Das Schutzkonzept wurde erstellt von:

CPA Peine Leitungsteam 

2.5. Für dieses Schutzkonzept verantwortlich sind?

Amon Holbe Gesamtgruppenleiter
Simone Matzke Elternvertreterin 

2.6. Die für das Schutzkonzept zuständige Person ist zu erreichen unter:

info@peinerpolarsterne.de
0174/9088452 

2.7. Wir möchten folgende Altersgruppen mit unserer Stammesarbeit erreichen:

6 bis 27 Jährige Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene

2.8. Unser Wissensstand über die rechtliche Familiensituation der betreuten Kinder und Jugendlichen:

Uns ist bekannt, wie das Sorgerecht in den betreffenden Familien geregelt ist. Uns ist bekannt, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt. Uns ist bekannt, wer die betreuten Kinder und Jugendlichen abholen darf. 

2.9. So stellen sich unsere baulichen Gegebenheiten dar:

Wir sind draußen auf unserem Pfadfinder*innen Gelände von der Scouting is Doing gUG oder in der Natur unterwegs.

2.10. Besondere Vertrauensverhältnisse entstehen in unserer Arbeit durch Folgendes:

Wir führen regelmäßige Gruppenstunden durch.
Wir führen Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung durch.
Kinder und Jugendliche werden nach den Gruppenaktivitäten von Betreuungspersonen
in ggf. privaten Fahrzeugen nach Hause gebracht.
Kinder und Jugendliche fahren regelmäßig selbständig in Kleingruppen mit Fahrrädern nach Hause.
Kinder und Jugendliche sind alleine in Kleingruppen unterwegs.
Kinder und Jugendliche sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. 

2.11. Auf folgende Weise handeln wir vorbeugend, damit besondere Vertrauensverhältnisse nicht ausgenutzt werden:

Wir arbeiten verpflichtend nach dem Prinzip der Vier-Augen-Betreuung; es sind immer mindestens zwei Leiter*innen anwesend.

Wir informieren alle anwesenden Betreuungspersonen und die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen, wenn diese nach der Gruppenaktivität von Betreuungspersonen in privaten Fahrzeugen nach Hause gebracht werden; dies wird im Vorfeld kommuniziert.

Wir stimmen elterliche Fahrdienste mit den anwesenden Betreuungspersonen und den Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Vorfeld ab.

Wir arbeiten Alters- und Geschlechtsgemischt.

Klare Regeln sind im Vorfeld von Maßnahmen im Leitungsteam besprochen und werden den Teilnehmer*innen mitgeteilt.

Bei Regel-Unklarheiten sind die Gesamtverantwortlichen hinzuzuziehen.

Bei Großveranstaltungen mit Fremdpersonen z.B. mit anderen Stämmen sind Bezugspersonen zu den Schlafzelten zugeteilt.

Veranstaltungen und Gruppenstunden werden immer von mindestens zwei Leiter*innen begleitet. 

2.12. So sind der Einsatz von Betreuungspersonen und diesbezügliche Veränderungen bei uns geregelt:

Wir arbeiten mit einem festen Team, sollten neue Leiter*innen dazustoßen ist in jedem Fall ein bestehendes volljähriges Leitungsmitglied anwesend.

2.13. Folgende Situationen in unserer Gruppe könnten bezogen auf einen möglichen Missbrauch durch Mitarbeitende besonders risikobehaftet sein:

Betreute Kinder und Jugendliche stammen aus Familien, die Krisensituationen zu bewältigen haben (z. B. lang anhaltende Trennung der Kinder von den Eltern, Todesfälle, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Umzug, Krankheiten).

Betreute Kinder und Jugendliche haben teilweise psychische und/ oder körperliche Auffälligkeiten.

Betreute Kinder und Jugendliche haben teilweise geistige Beeinträchtigungen.

Der Anteil der Leiter*innen ist überwiegend Männlich.

Situationen, die pflegerische oder medizinische Tätigkeiten bedürfen. 

2.14. Auf folgende Weise kommunizieren wir mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten:

Wir haben feste Kommunikationskanäle zwischen Leitungspersonal und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingerichtet, über die wir regelmäßig Informationen austauschen.

Wir haben zudem Kommunikationskanäle eingerichtet, über die die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Fragen an die Gruppenleitung stellen können.

Wir haben Mechanismen etabliert, diese Anfragen im Leitungskreis zu diskutieren und gemeinsam zu beantworten. Wir halten regelmäßig Elternabende ab.

Folgende Kanäle sind eingerichtet: WhatsApp-Gruppen, Notfall-Telefon (Leitungsperson), E-Mail-Kommunikation, Elternvertreter*innen.

Leiter*innen sind bekannt und jeder Zeit zu erreichen. 

2.15. Unser Umgang mit Gerüchten:

Die Haltung des Leitungsteams ist kongruent und abgesprochen.

Wenn wir als Leitungsteam von einem Gerücht erfahren, bemühen wir uns, den dahinterstehenden Sachverhalt aufzuklären.

Wir ermutigen alle Mitglieder unserer Gruppe, Gerüchte nicht für sich zu behalten, sondern an eine Leitungsperson zu berichten, damit eine Aufklärung stattfinden kann.

Wenn sich ein Gerücht nach Prüfung als haltlos erweist, kommunizieren wir dies in der Gruppe und wirken darauf hin, dass dieses Gerücht nicht wiederholt wird.  

2.16. Unser Umgang mit Einfluss und Macht:

Es herrscht das Prinzip “Dialog auf Augenhöhe”

Wir pflegen eine gute Feedbackkultur. Wir ermuntern sowohl Mitarbeitende als auch die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen, ihre Unzufriedenheit über Gruppenstrukturen zu kommunizieren.

Alle Mitglieder*innen und Leiter*innen können jederzeit im Vier-Augen Gespräch in Klein- oder Großgruppen Feedback äußern und/ oder Feedback selbständig und/ oder mit Hilfe der Erziehungsberechtigten an alle Leiter*innen einzeln oder gesamt oder an die Elternvertreter richten.

Unsere Feedbackkultur wird auch zwischen den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen gelebt.

Wir führen nach jeder Maßnahme erlebnispädagogische Reflexionsmethoden durch. 

2.17. Unser Umgang mit dem Thema Sexualität:

Alle Leiter*innen haben eine Präventionsschulung absolviert, welche mit dem Verhaltenskodex erteilt wird.

Alle Leiter*innen haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt, welches regelmäßig erneuert wird.

Wir haben klare Regeln; die Mitglieder*innen sind mit mindestens sechs Personen in geschlechtergemischten Zelten untergebracht.

Sollten kleinere Zelte eingesetzt werden Altersgruppen klar getrennt.

Leiter*innen und Mitglieder*innen schlafen getrennt in verschiedenen Zelten.

Sollten Großzelte eingesetzt werden schlafen alle Mitglieder*innen sowie Leiter*innen in diesen.

Wir schaffen einen Rahmen, in welchem alle Mitglieder*innen offen über ihre Sexualität sprechen können, besonders im Umgang mit Diversität.

Wir schaffen keine Rahmen indem es um die Auslebung von Sexualität geht, von Geschlechtsverkehr etc.; unsere Leiter*innen sind entsprechend geschult und klären über Diversität auf.

Wir arbeiten situativ und sind bereit, jeder Zeit unser Konzept anzupassen, sollte dies erforderlich sein. 

2.18. Auf folgende Weise behandeln wir das Thema Pornografie:

Pornographie hat nichts in unsere Stammesarbeit zu suchen.

Dieses Thema wird nur behandelt, wenn ein direkter Fall bekannt ist.

Sollte es Vorfälle geben, werden diese im Team besprochen und die Gesamtgruppenleitung entscheidet über den Umgang mit dem Vorfall.

Erziehungsberechtigte werden bei Vorfällen umgehend informiert. 

2.19. Umgang mit der Lebenswelt der Kinder- und Jugendlichen:

Die Pfadfinder Pädagogischen Prinzipien: “Look at the Child”, “Be prepared", “Scouting is Doing” und "Learning by Doing” sind gesetze Prinzipien des Stammes und werden von allen Leiter*innen gelebt.

Unsere Mitarbeitenden sind pädagogisch geschult und ausgebildet, um auch mit besonderen Fällen umzugehen.

Unsere Mitarbeitenden sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.

Unsere Mitarbeitenden werden durch die Gruppenleitung auf ihre Vorbildfunktion regelmäßig hingewiesen.

Unsere Mitarbeitenden befassen sich mit dem Alltag und der Lebenswirklichkeit der ihnen anvertrauten Kinder.

Unsere Mitarbeitenden beziehen Kinder mit dem, was sie wissen können und was sie beschäftigt, in Entscheidungsfindungen mit ein.  

2.20. So werden bei uns die verbindlichen Regelungen des KJHG zur regelmäßig wiederkehrenden Unterzeichnung des Verhaltenskodex umgesetzt:

Neue Leiter*innen und andere Mitglieder*innen ab 16 Jahren müssen dem Verband ein erweitertes Führungszeugnis und den unterzeichneten Verhaltenskodex vorlegen.

Alle Mitglieder*innen ab 16 Jahren müssen dem Verband alle zwei Jahre zu den Neuwahlen nach Jugendordnung ein erweitertes Führungszeugnis und den unterzeichneten Verhaltenskodex vorlegen. 

2.21. Das ist uns in Bezug auf Sprache und Wortwahl gegenüber Kindern und Jugendlichen wichtig:

Wir vertrauen darauf, dass die mitarbeitenden Personen sensibel dafür sind. Wir legen Wert auf wertschätzende und gewaltfreie Kommunikation. Wir vermeiden sexualisierte sowie diskriminierende Wortwahl, Witze und Begriffe.

Wir vermitteln eine gendergerechte Sprache und geben betroffenen Transpersonen die Sicherheit Namen etc. anzupassen, ohne diskriminiert zu werden.  

2.22. So gelingt uns im Miteinander eine Sensibilisierung für den Umgang mit Nähe und Distanz:

Wir achten darauf, dass körperlicher Kontakt nicht von den Betreuungspersonen ausgeht.

Wir lassen körperlichen Kontakt von Kindern und Jugendlichen in angemessener und geschlechtssensibler Art und Weise zu, wenn diese in emotionalen Ausnahmesituationen körperliche Nähe brauchen.

Jeder darf seine Grenzen aussprechen und einfordern. Diese werden und müssen akzeptiert werden.

Beziehungen sollen nicht stark offen ausgelebt werden; dies gilt besonder für Leiter*innen, da sie als Vorbild fungieren. Alles, was über normalen Körperkontakt hinausgeht, ist zu unterlassen.

Sollte es Probleme geben bei Leiter*innen Pärchen wird die Gesamtgruppenleitung aktiv.

Beziehungen unter Mitglieder*innen wird klar geregelt durch mindestens zwei Bezugspersonen. Minderjährige Pärchen werden Schlafzelt technisch getrennt.
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Bei Eltern, welche Leiter*innen von Mitglieder*innen sind, ist immer ein andere/r Leiter*in zuständig. Eltern gelten in der Pfadfinder*innen Arbeit dann als Leiter*innen und nicht als Eltern, dies ist klar kommuniziert.   

2.23. Verantwortungsvollen Umgang mit Medien sensibilisiert:

Wir kümmern uns regelmäßig um das Thema, besonders wenn es zu einem Missbrauch kommt.

Elektronische Geräte und Medien sind auf Maßnahmen untersagt für Mitglieder*innen.

Es gibt immer ein Notfall Kontakt/ Handy was erreichbar ist.

WIr besprechen dieses Thema regelmäßig mit den Erziehungsberechtigten, sollte uns etwas auffallen.

Wir achten darauf, das Mitarbeiter*innen Medienkontakt nur über entsprechende Gruppen aufnehmen und das private Kommunikation nur im Pfadfinder*innen Kontext auftritt.

Wir beteiligen unsere Mitglieder*innen an der Social Media-Arbeit und begleiten/ kontrollieren diese dabei.

Wir haben einen Discord-Server mit Altersschutz eingerichtet, wo Online Kommunikation der Mitglieder*innen in einem geschützten Rahmen stattfinden kann.

Die Teilnehmer*innen können jeder Zeit das Sozial Media Abzeichen ablegen, dies wird regelmäßig angeboten 

2.24. Unsere Regelungen zum Umgang mit Fotos und Videos:

Wir sensibilisieren die Kinder und Jugendlichen in unserer Gruppe dafür, dass alle Bilder, die sie von sich im Internet zur Verfügung stellen, eine weltweite Verbreitung finden und nicht mehr gelöscht werden können.

Wir haben eine Erlaubnis aller Erziehungsberechtigten und der Teilnehmer*innen, die Bilder und Videos zu veröffentlichen. Diese werden zuvor durch Leiter*innen überprüft, bevor diese online gehen.

Die Berechtigung hierfür wird mit jeder Online-Anmeldung erneut bestätigt.

Die Mitglieder*innen können keine Aufnahmen machen, da diese bei unseren Maßnahmen keine technischen privaten Geräte dabei haben. 

2.25. Unser Umgang mit Regelverstößen:

Wir arbeiten situativ. Probleme werden im Team besprochen und in gravierenden Fällen entscheidet die Gesamtgruppenleitung über die Konsequenzen im Dialog mit den anderen Mitarbeiter*innen.

Alle werden über die Konsequenzen im Team aufgeklärt.

Bei gravierenden Fällen sucht die Gesamtgruppenleitung Kontakt zu den Erziehungsberechtigten. 

2.26. Auf folgende Weise interveniert die Leitung, wenn sie über ein Fehlverhalten in der Gruppe informiert wird:

Wir entscheiden von Fall zu Fall, wie auf Fehlverhalten reagiert wird.

Eine feste Vorgehensweise existiert bei uns nicht. In unseren Teambesprechungen tauschen wir uns regelmäßig über unsere Erfahrungen mit diesem Vorgehen aus.

Wir pflegen einen offenen Umgang mit angezeigtem Fehlverhalten. Wir geben in solchen Fällen beiden Konfliktparteien die Möglichkeit, im geschützten Raum über das Geschehene zu berichten. Dabei achten wir darauf, dass immer mehr als eine unbeteiligte Leitungsperson sowie zudem auf Wunsch eine weitere Vertrauensperson anwesend ist.  

2.27. Bei Beschwerden sehen wir folgende Wege vor:

Beschwerden können gegenüber jeder Person geäußert werden, die leitend oder helfend mitarbeitet.

Siehe Punkt 2.16

Wenn außenstehende Personen von Beschwerden erfahren, sorgen wir dafür, dass die im Schutzkonzept benannten Ansprechpersonen unverzüglich informiert werden. Wir nutzen die Ansprechstelle im Landkreis, nicht von der STA. 

2.28. So sieht unser Verfahren zur Gewinnung neuer mitarbeitender Personen aus:

Bevor Personen bei uns aktiv mitarbeiten, werden sie über unser Schutzkonzept informiert und mit diesem vertraut gemacht.

Neue Mitarbeiter*innen werden erst einmal in Ruhe eingearbeitet und werden in keinem Fall mit unseren Mitglieder*innen alleine gelassen.

Nach der Einarbeitung muss ein unterschriebener Verhaltenskodex und ein erweitertes Führungszeugnis dem Verband vorgelegt werden.

Die Gesamtgruppenleitung entscheidet über die Mitgliedschaft von neuen Mitarbeiter*innen und weist diese ggf. ab. 

2.29. Den Bereich der Aus- und Weiterbildung regeln wir wie folgt:

Wir haben interne Fortbildungen im Stamm, Fortbildungen durch den Verband und des Landkreises Peine, welche regelmäßig angeboten werden.
Eine Teilnahme und Auffrischung im Bereich der Juleica ist verpflichtend.
Wir vernetzen uns, um unsere Arbeit stetig zu verbessern.  

2.30. Unsere Umgang in einem Krisenfall:

Es gibt einen festgelegten Ablauf:
1.  Je nach Härte der Beobachtung wird das ganze im Team besprochen
   oder gleich der Gesamtgruppenleitung gemeldet.
2. Im Krisenfall wird die Beratungsstelle des Landkreis Peine informiert
   und das weitere Vorgehen wird dann von den Fachkräften koordiniert, in jedem Fall wird sich daran gehalten. 

2.31 Diesen Kenntnisstand über aufgearbeitete oder nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen mit sexueller Gewalt haben wir in unserer Gruppe:

Es gibt keine Fälle in unserem Stamm, diesbezüglich sind alle Mitarbeiter*innen angehalten, die Augen und Ohren offen zu halten und die Gesamtgruppenleitung schon beim kleinsten Verdacht zu informieren.

2.32. Auf folgendem Wege stellen wir eine regelmäßige Überprüfung (und ggf. Weiterentwicklung) unseres Schutzkonzepts sicher:

Wir überprüfen den Inhalt dieses Konzeptes jährlich zum Jahresende und passen dieses nach Bedarf. an.

2.33. Folgende Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabläufe in unserem Stamm wurden eingeführt, um Sexuellen Missbrauch zu verhindern.

Die Mitglieder*innen können sich im Problemfall an jede Person wenden, die sie möchten, aus dem Team, aber auch außerhalb des Teams. Eine Elternvertreterin ist jeder Zeit ansprechbar, notfalls auch per Telefon, sollte keine weibliche Leitung anwesend sein.

Das Betreten von Schlafzelten ist nur gestattet nach der Erlaubnis der Mitglieder*innen, welche in diesem Zelt schlafen. Dies gilt auch für Mitarbeiter*innen. Sollte ein/e Mitarbeiter*in ein Schlafzelt nach der Erlaubnis betreten, informiert diese/r vorher noch mindestens eine weitere Person, welche in der Nähe bleibt und nach spätestens zehn Minuten nach dem Rechten sieht.

Eine Mädelsbox wurde eingerichtet, welche immer zugänglich ist und es wird sichergestellt, dass jede/r weiß, wo diese steht.

Die Toiletten- und Duschsituation auf Lagern wird immer den Umständen und Örtlichkeiten angepasst, es gilt in jedem Fall eine Alterstrennung, die Gendersituation wird im Vorfeld abgeklärt und es werden Lösungen gefunden wie z.B. das Konzept der Dusch- und Toilettenampel des Landesjugendrings Niedersachsen.

Sollten Teilehmer*innen begleitet werden beim Duschen, sind mindestens zwei Leiter*innen anwesend und duschen nicht in der gleichen Kabine; sollten keine Kabinen vorhanden sein, warten diese vor den Örtlichkeiten.

Es werden Möglichkeiten geschaffen, Menstruationsmaterial gesondert und diskret zu entsorgen.

Siehe Punkt 2.11 und 2.13 

2.34. Die eingeforderten Unterlagen (Verhaltenskodex, Führungszeugnisse, etc.) werden aufbewahrt durch:

Den Verband
Hinsichtlich der Aufbewahrung der Unterlagen wird der Datenschutz gewährleistet.

Datensätze werden laut CPA Peine Bedingungen behandelt. 

Schutzkonzept copyright by Scouting is Doing gUG